Internationale Arbeiterassoziation - Diskussion und Abstimmung über das Erbrecht auf dem Basler Kongreß der Internationale (10. September 1869)

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AutorIn: Internationale Arbeiterassoziation
Titel: Diskussion und Abstimmung über das Erbrecht auf dem Basler Kongreß der Internationale (10. September 1869)
Datum: 1869
Bemerkungen: Aus dem Französischen übersetzt von Michael Halfbrodt. Fußnoten leider nicht enthalten.
Quelle: Konflikt mit Marx Teil 1. Texte und Briefe bis 1870; Kramer Verlag, Berlin 2004

Auf der Tagesordnung steht die Diskussion der Erbrechtsfrage. Vor der Anhörung des Berichterstatters Brismee beschließt die Versammlung, dass bei allen weiteren Fragen kein Bericht außer dem der Kommission verlesen wird Brismée trägt im Namen der Kommission folgende Beschlüsse vor;

In Erwägung, dass das Erbrecht, das eines der wesentlichen Bestandteile des Privateigentums ist, in besonderem Maße dazu beigetragen hat, das Grundeigentum und den gesellschaftlichen Reichtum zum Nachteil der großen Mehrheit auf einige wenige zu übertragen, und es folglich eines der größten Hindernisse für den Übergang von Grund und Boden in Gemeineigentum ist.

Dass andererseits das Erbrecht, wie beschränkt seine Auswirkung auch sei, dadurch dass es die Menschen hindert, in den Vollbesitz der Mittel ihrer geistigen und materiellen Entwicklung zu gelangen, ein Privileg darstellt, dessen größere oder kleinere Bedeutung für die Praxis nicht die Tatsache aus der Welt schafft, dass es sich um ein Unrecht handelt und somit zu einer permanenten Bedrohung für das Gemeinschaftsrecht wird.

Dass außerdem der Kongress sich für das Gemeineigentum ausgesprochen hat und eine solche Erklärung unlogisch wäre, wenn sie nicht durch die nachfolgende bekräftigt würde.

Anerkennt der Kongress, dass das Erbrecht vollständig abgeschafft werden muss und dass diese Abschaffung eine der unerlässlichen Voraussetzungen für die Befreiung der Arbeit ist.

Eccarius erklärt im Namen des Generalrats, dass sie nach sehr ernsthaften Diskussionen zu Schlussfolgerungen gelangt seien, die denen der Kommission genau entgegengesetzt sind. In einer Kollektivgesellschaft sei das Erbrecht, so Eccarius, nur noch eine Familienangelegenheit, einen Missbrauch von Erbgütern könne es nicht mehr geben. Wolle man hingegen unter den gegenwärtigen Bedingungen dahin gelangen, dieses Recht einzuschränken, schlage er folgende Übergangsmaßnahmen vor:

a) Erweiterung der Erbschaftssteuern, die bereits in vielen Staaten bestehen, und in der Anwendung der dadurch erhaltenen Fonds zu dem Zwecke der sozialen Emanzipation.

b) Beschränkung des testamentarischen Erbschaftsrechts, weil es im Unterschied vom untestamentarischen oder Famlienerbrecht als willkürliche und abergläubische Übertreibung der Grundsätze des Privateigentums selbst erscheint.

Chemale: Wie der Bürger Brismée sagt, ist die Abstimmung über die vorherige Frage [des Gemeineigentums] wichtiger als die Entscheidung über das Erbrecht. Ist das Gemeineigentum erst einmal beschlossen, was gäbe es da noch zu erben? Vorausgesetzt es handelt sich nicht um ein Missverständnis und der Kollektivismus bezieht sich nur auf Grund und Boden. In diesem Fall wäre der Industriearbeiter gegenüber dem ländlichen Produzenten im Vorteil, denn er wäre Besitzer seiner Werkzeuge und folglich freier Produzent, während letzterer, zur Lohnarbeit gezwungen, sich in unterlegener Position befände.

Der Bürger Bakunin sagte uns heute Morgen, dass die Gesetze immer von einer intelligenten Minderheit gemacht worden seien. Darauf antworte ich, dass eben weil es immer intelligente Minderheiten sind, die Gesetze machen, wir hier protestieren. Und man wird gegen Ihre Entscheidungen ebenso protestieren, wie Sie es gegen diejenigen Ihrer Vorläufer getan haben.

Doch der Bürger De Paepe hat uns gerade gesagt: wir behaupten, dass die Diskussion über das Erbrecht noch eine Berechtigung hat, weil der Übergang von Grund und Boden in Gemeineigentum noch nicht vollzogen ist. Wird Ihr Votum zugunsten der Abschaffung des Erbrechts eine größere Wirkung haben?

Ich habe gegen ersteres [gegen das Gemeineigentum] gestimmt, auch wenn ich mein Votum als nutzlos betrachte. Ich beantrage, die zweite Frage [zum Erbrecht] zu übergehen.

De Paepe nutzt die zehn Minuten, die ihm eingeräumt wurden, um einige Absätze aus dem Bericht der Brüsseler Sektion über das Erbrecht zu verlesen. Als dauerhaftes und endgültiges Prinzip ist die Abschaffung der Erblichkeit nicht sinnvoll, heißt es in dem Bericht, als Mittel der sozialen Liquidation ist sie nicht wahrscheinliche.

In Erwiderung auf Eccarius und De Paepe sagt Richarde dass beide zwei Aspekte der Frage verwechselt hätten, nämlich das Recht des Arbeiters, über die Erzeugnisse seiner Arbeit zu verfügen, und die Tatsache, dass dies ein Privileg für den darstellt, der noch nichts produziert und nicht mehr als andere getan hat, um dieses besondere Recht zu verdienen. Er sagt, nicht individueller Willkür dürfe es überlassen bleiben, sondern die Gesellschaft müsse dafür sorgen, dass die Mittel geistiger und materieller Entwicklung unter den Menschen gleich verteilt würden. Wenn die Anhänger des Erbrechtsprivilegs dieses als wenig bedeutsam ansehen würden, sei das ein Grund mehr, es aufzugeben. Wenn sie Freunde der Gleichheit seien, dann müssten sie die oberste von allen respektieren, die Gleichheit des Ausgangspunkts.

Varlin. Wenn wir bereits alle Arbeitsgeräte sowie Grund und Boden in Gemeineigentum überführt hätten, würde sich natürlich die Frage des Erbrechts nicht mehr stellen. Aber so weit sind wir noch nicht: Für einen Großteil der gesellschaftlichen Arbeitsmittel haben wir das Eigentum noch nicht abgeschafft, nicht einmal in der Theorie. Würden wir unter diesen Bedingungen am Erbrecht festhalten, würden wir auch die Ungleichheit aufrecht erhalten, denn manche Kinder würden durch Erbfolge alles bekommen, was sie brauchen, während andere unweigerlich leer ausgehen. Zwar versichert man uns, durch die Einrichtung des zinslosen Kredites würden auch die Mittellosen alles Notwendige erhalten. Wenn sie ihn aber zurückzahlen müssen, sind sie immer noch schlechter gestellt als andere Bürger.

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